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Digitale Grundbildung

Mit dem Schuljahr 2022/23 wurde in der AHS-Unterstufe der neue Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ eingeführt. Die Digitale Grundbildung wird in der 5. bis 8. Schulstufe mit jeweils einer Wochenstunde im Stundenplan umgesetzt, somit ergibt sich eine Zahl von insgesamt 4 Jahreswochenstunden im Verlauf der Sekundarstufe I. Dies bedeutet auch eine Erhöhung der Gesamtzahl an Jahreswochenstunden der Sekundarstufe I um 4 Stunden. Das zentrale fachliche Konzept des neuen Lehrplans ist angelehnt an das Frankfurt Dreieck, das die Lehrplaninhalte aus drei Blickwinkeln betrachtet: 

  • Wie funktionieren digitale Technologien (T),
  • Welche gesellschaftlichen Wechselwirkungen ergeben sich durch ihren Einsatz (G) und
  • Welche Interaktions- und Handlungsoptionen ergeben sich für Schülerinnen und Schüler (I).

Digitale Grundbildung gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche:
(1) Orientierung:
gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
Dazu gehören unter anderem:

  • Veränderung des Einkaufsverhaltens  
  • Onlinespiele (pay-to-win)  
  • Sensibilisierung für sprachliche, sensorische und motorische Einschränkungen bei der Nutzung digitaler Medien  
  • Internet-of-Thing  
  • Mobilität (zB selbstfahrende Fahrzeuge)  
  • Gesundheit (zB vernetzte Daten, automatische Assistenzsysteme)  
  • digitale Barrierefreiheit  

(2) Information:
mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen
Dazu gehören unter anderem:

  • Organisation von Daten  
  • (Visuelle) Darstellung von Daten  
  • Beschreibung von Daten hinsichtlich ihrer Formate, Größe und binären Struktur  
  • Manipulative und monoperspektivische Darstellungen von Informationen in populären Medienkulturen  

(3) Kommunikation:
Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
Dazu gehören unter anderem:

  • Geschäftsmodelle von Social Media-Diensten, Nutzung von persönlichen und personenbezogenen Informationen  
  • Fake News, Darstellung und Realität (Manipulation) und dahinterliegende Interessen  
  • Schutz von personenbezogenen Daten 
  • Betrug im Internet, Phishing  
  • Verschlüsselungsmethoden für die sichere Übertragung von Informationen  

(4) Produktion:
Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren
Dazu gehören unter anderem:

  • Graphische Notationen  
  • Pseudocode
  • Gezielte bzw. manipulative Darstellungen, zB in Diagrammen, durch Bildausschnitte oder Vertonung  
  • Konfigurationsmöglichkeiten von Betriebssystemen und Kommunikationssystemen, um sie barrierefrei zugänglich machen  
  • Dokumentation von Programmen  
  • Projektplanung inklusive Aufgabenverteilung und Zeitplan  

(5) Handeln:
Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen
Dazu gehören unter anderem:

  • Digitaler Arbeitsplatz  
  • Nachhaltiger Umgang mit digitalen Technologien  
  • Erkennen von technischen Problemen in der Nutzung von digitalen Geräten
  • Konkretisierung von Fehlern im Hinblick auf Meldung an Supportstrukturen  
  • technische Mittel zum Schutz vor Betrug und Missbrauch  
  • rechtliche und politische Aspekte von Konsumentenrecht  

Der Lehrplan der Digitalen Grundbildung fungiert in diesem Zusammenhang auch als Vorbereitung auf den Informatikunterricht der 9. Schulstufe.
Darüber hinaus besuchen am Alpen-Adria-Gymnasium Völkermarkt alle Schülerinnen und Schüler in der ersten und zweiten Klasse den schulautonomen Pflichtgegenstand Informatik.
Weiterführend bietet das Realgymnasium mit Schwerpunkt Informatik ab der dritten Klasse eine weitere Vertiefung im Bereich der Informatik.
Nähere Informationen finden Sie hier: Informatik (alpen-adria-gymnasium.at)

Geräteinitiative „Digitales Lernen“:
Der OeAD (Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung) begleitet als Agentur des BMBWF die Geräteinitiative „Digitales Lernen“. Im Zuge dieser Initiative werden Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe am Alpen-Adria-Gymnasium mit einem Tablet ausgestattet. Das BMBWF übernimmt einen Großteil der Gerätekosten. Erziehungsberechtigte zahlen einen einmaligen Eigenanteil von 25 Prozent des vom Bund zu zahlenden Gerätepreises. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil gestellt werden. Die Initiative ist Teil des 8-Punkte-Plans für den digitalen Unterricht und ermöglicht allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern zu gleichen Rahmenbedingungen den Zugang zu digitaler Bildung. 

 
 

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