Im Alpen-Adria-Gymnasium wird das Fach Kunst und Gestaltung von der 1. bis zur 8. Klasse unterrichtet. Die SchülerInnen haben ab der 7. Klasse die Möglichkeit sich zwischen den zwei Fächern Musik und Kunst und Gestaltung zu entscheiden und können in beiden Fächern zur Matura antreten.
Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung stellt sich die Aufgabe, grundlegende Erfahrungen in visueller Kommunikation und Gestaltung zu vermitteln und Zugänge zu den Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik zu erschließen.
Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen entwickelt werden.
Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewusst gemacht werden. In gleicher Weise wird eine sachliche Basis für die kreative und verantwortungsbewusste Nutzung der neuen Medien vermittelt sowie das persönliche Engagement in Fragen der Umweltgestaltung gefördert.
Der Unterricht wird abwechslungsreich gestaltet, Museen oder Galerien werden besucht und an schönen Tagen wird der Unterricht nach draußen verlegt. Künstler werden zum Unterricht eingeladen, um mit den SchülerInnen an Projekten zu arbeiten und ihnen einen Einblick in die Arbeitswelt zu zeigen. Wir nehmen an unterschiedlichen Zeichen-Wettbewerben teil, bei denen die Schüler Ihr Können unter Beweis stellen können.
AUSGEWÄHLTE THEMEN AUS DEM LEHRPLAN
• Kennenlernen unterschiedlicher analoger und digitaler Techniken
• Farb- und Materiallehre
• Fotografie und Film
• Grafik, Malerei, plastisches Gestalten und Architektur
• Kunst im öffentlichen Raum
• Frauen in der Kunst
• Medien, Werbung, Konsumkultur
Unterrichtende Lehrkräfte:
- DI Gönitzer-Tammerl Christina
- Prof. Michael Legath, BA
- Prof. Iwona Sasinska-Pichler, BEd MEd
- Prof. Jessica Aschmann, MSc.
» Leistungsbeurteilungskriterien